Unterrichtsversäumnisse

  • Alle Schüler/-innen sind verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
  • Nach Unterrichtsversäumnissen ist spätestens am zweiten Unterrichtstag nach Wiederaufnahme des Schul­besuchs bei der Stufenleitung eine schriftliche „Entschuldigung“ (Erklärung über den Grund des Fehlens) einzureichen. Dazu ist das entsprechende Formblatt (Grund für das Unterrichts­versäumnis, Datum und Unterschrift/en) zu benutzen. Bei Fehlzeiten von mehr als zwei Tagen ist die Stufenleitung zu informieren.
  • Arzttermine u.ä. sind außerhalb der Unterrichtszeiten zu vereinbaren, wenn das möglich ist. Sollte dieses nicht möglich sein, so ist eine Beurlaubung (s. 5.) zu beantragen. Ist ein Arztbesuch auf Grund akuter gesundheitlicher Probleme während der Unterrichtszeit unvermeidlich, ist eine Praxisbescheinigung vorzulegen.
  • Beurlaubungen aus wichtigen privaten oder gesundheitlichen Gründen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich zu beantragen und aus­reichend zu begründen. Über Beurlaubungen bis zur Dauer von zwei Unterrichtstagen entscheidet die Stufenleitung, bei Beurlaubungen von längerer Dauer (bzw. für Tage vor oder nach Ferientagen) die Schulleitung.
  • Kann eine Schülerin / ein Schüler auf Grund akuter Gesundheitsprobleme am Unterricht des Tages nicht mehr teilnehmen, so sollte sie / er dies der Fachlehrkraft der nächsten Stunde mitteilen. Zusätzlich muss sie / er sich im Sekretariat abmelden. Das Einreichen einer Entschuldigung sowie das Führen der Entschuldigungskarte bleiben davon unberührt. Hinweis für den Nachmittagsunterricht (Sport u. a.): Wenn eine Schülerin oder ein Schüler am Vormittag anwesend war, den Unterricht am Nachmittag aber versäumt, wird von einem unentschuldigten Fehlen ausgegangen, wenn die genannten Punkte nicht berücksichtigt werden.