Erprobungsstufe - Allgemeine Informationen

Die Aufgabe der Erprobungsstufe ist es, den Übergang von der Grundschule zu bewältigen. Dieser Übergang sollte einerseits möglichst bruchlos sein und andererseits die neuen Schülerinnen und Schüler an die Arbeitsweisen des Gymnasiums heranführen.

Welche Maßnahmen das Werner-von-Siemens-Gymnasium Gronau seit Jahren anbietet, um diese Aufgabe zu lösen, können Sie ansatzweise den folgenden Ausführungen entnehmen.

  • Das neunjährige Gymnasium (G9) wird zum Schuljahr 2019/20 an den öffentlichen Gymnasien wieder zur Regel. Die zweite Fremdsprache beginnt wieder in der Klasse 7 und am Ende der Klasse 10 (Sek I) kann die Mittlere Reife erworben werden.
  • Die Erprobungsstufe umfasst die Klassen 5 und 6, die eine Einheit bilden, es gibt zwischen der Klasse 5 und 6 keine Versetzung.
  • Die Erprobungsstufe ist eine Zeit der Orientierung, um die gewählte Schulform zu überprüfen. Am Ende der Klasse 6 eröffnet die Versetzung in die Klasse 7 den Weg in die Mittelstufe.
  • Wird eine Schülerin bzw. ein Schüler am Ende der Klasse 6 nicht versetzt, berät die Erprobungsstufenkonferenz über die weitere Schullaufbahn. Die Wiederholung der Klasse 6 soll nur empfohlen werden, wenn für die Zukunft von einem erfolgreichen Lernen am Gymnasium auszugehen ist. Wenn die Erprobungsstufenkonferenz zu dem Schluss kommt, dass die Schülerin bzw. der Schüler an einer anderen Schulform besser gefördert werden kann, empfiehlt oder beschließt die Konferenz einen Wechsel der Schulform. Bei einem Beschluss muss die Schule am Ende der Klasse 6 verlassen werden.
  • Die Entwicklung in der Erprobungsstufe wird mit besonderer Sorgfalt begleitet. Die Klassenlehrer/innen halten engen Kontakt zu den Eltern.