Internationale Begegnungen – Unsere Partnerschulen

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die Schwerpunktsetzung im Fremdsprachenunterricht wandelt. Zunehmend ist eine gelingende interkulturelle Kompetenz gefragt, weggehend vom Erlernen der bloßen Kommunikationsfähigkeit. Wir sehen internationale Begegnungen als relevanten Bestandteil unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit an; nicht nur aufgrund der Lage unserer Schule in einer Grenzstadt, sondern auch wegen der voranschreitenden Internationalisierung vieler Berufsfelder.

Unsere Schüler/innen können während eines Austausches nicht nur ihre eigenen Fremdsprachenkenntnisse erweitern und vertiefen, sondern auch ihre emotionalen und sozialen Kompetenzen stärken. Wir sind davon überzeugt, dass der Einblick in den Schulalltag als auch das Leben in Gastfamilien eine positive, bereichernde, interkulturelle Erfahrung bietet, die im normalen Unterricht so nicht vermittelt werden kann.

Daher hat unsere Schule regelmäßige Austauschprogramme mit folgenden Schulen:

Collège St. Joseph, Fontenay le Comte (Frankreich)

De Waerdenborch, Goor (Niederlande)

Petöfi-Sándor-Gimnazium, Mezöberény (Ungarn)



  • Lust auf's Ausland?

    Ein Eisbärenkind sitzt in Australien im Beutel einer Kängurumutter und wimmert: „Dumme Schaukelei. Ist mir übel!" Tausende Kilometer entfernt, in Grönland, sitzt ein Kängurukind auf einer Eisscholle und jammert: „Ist mir kalt! Dummer Schüleraustausch!“

    So muss es nicht laufen, aber dazu gehört eine rechtzeitige Planung (ca. ein Jahr vor dem geplanten Aufenthalt). Wir unterstützen Schülerinnen und Schüler, die in der gymnasialen Oberstufe einen Auslandsaufenthalt planen und durchführen wollen. Im Folgenden finden Sie einige wichtige Informationen zum Thema.

  • Wann und wie lange sollte man ins Ausland gehen?

    Ein Jahr:

    Alternative 1: Ein Jahr nach der 9. Klasse (Ende Sek I); nur für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler (VV 4.21 zu § 4 APO-GOSt); Einstieg nach Rückkehr in die Q1; mittlerer Schulabschluss nach Q1

    Alternative 2: Ein Jahr nach der 9. Klasse (Ende Sek I); Einstieg nach Rückkehr in die EF

    Alternative 3:  Ein Jahr nach der EF; Einstieg nach Rückkehr in die Q1


    Ein halbes Jahr: 
    Bei halbjährlichen Auslandsaufenthalten wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr fortgesetzt.

    Alternative 1: Halbjahr EF: Mittlerer Schulabschluss am Ende der EF

    Alternative 2: Halbjahr EF: Erwerb des mittleren Schulabschlusses nach erfolgreichem Abschluss der Q1


    Bitte weiterhin beachten:

    Die Zeit, die die Schülerinnen und Schüler im Ausland verbracht haben, wird auf die Verweildauer in der Oberstufe angerechnet.
    Der versäumte Unterrichtsstoff muss von den Schülerinnen und Schülern selbstständig nachgeholt werden.
    Es ist nicht möglich, ausländische Bildungsnachweise anzuerkennen.
    Außerdem muss eine allgemeinbildende Schule besucht werden, Sprachschulen zählen nicht.

  • Kann das Latinum trotz eines Auslandaufenthaltes erworben werden?

    Bei einem Auslandsaufenthalt im 1. Halbjahr der EF kann das Latinum durch eine erfolgreiche Teilnahme (mindestens Note ausreichend) am Lateinunterricht des zweiten Halbjahres erworben werden.

    Bei einem ganzjährigen Aufenthalt kann eine „Prüfung gemäß den Anforderungen für eine ‚Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis‘ (RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3)“ abgelegt werden. „Die Prüflinge werden von der Schulleitung spätestens bis zum 1. Februar des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, bei der oberen Schulaufsichtsbehörde angemeldet. Die Prüfung umfasst eine dreistündige Klausur und eine mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden landeseinheitlich zentral gestellt und von einer Fachlehrkraft der Schule korrigiert und bewertet. Die mündliche Prüfung wird von der Schule durchgeführt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden jährlich Themen und Autoren genannt. Die Vorbereitung auf die Prüfung liegt in der Verantwortung der Prüflinge und der Erziehungsberechtigten. Die Schule berät die Schülerinnen und Schüler dabei. Ein Anspruch auf ein zusätzliches Unterrichtsangebot besteht nicht.“ (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/Fremdsprachen/Latein/index.html)

  • Wie und wohin?

    Egal ob Australien, Amerika, Irland, Großbritannien, Frankreich oder Spanien, Möglichkeiten ins Ausland zu gehen gibt es viele.

    Der Einzelaustausch wird jedoch nicht über bzw. von der Schule organisiert. Es gibt viele kommerzielle Anbieter, die sich auf Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern spezialisiert haben; außerdem vergeben einige Institutionen und Organisationen Voll- bzw. Teilstipendien (z. B. Partnerschaftsprogramm des Deutschen Bundestages, der Deutsche Fachverband High School e.V., Bezirksregierung Düsseldorf, Lions Club Gronau).

  • Welche Vorbereitungen müssen am WvSG getroffen werden?

    Beurlaubung:

    Es muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung bei der Schulleitung über das Sekretariat gestellt werden.

    Empfehlungsschreiben:
    Die meisten Organisationen/Schulen im Ausland möchten ein Empfehlungsschreiben von einem/einer Lehrer/in (meistens der/die Englisch- oder Klassenlehrer/in) erhalten. Bitte wenden Sie sich frühzeitig über Ihr Kind an den/die Klassenlehrer/in und Englischlehrer/in, damit genug Zeit bleibt das Empfehlungsschreiben zu verfassen.

    Gut zu wissen…

    Eine individuelle Beratung der Eltern und/oder Schülerinnen und Schüler ist nach vorheriger Anmeldung (am besten über Ihre Tochter oder Ihren Sohn) jederzeit möglich, außerdem befindet sich vor dem Raum E.11 ein Prospektständer mit Infobroschüren von verschiedenen Anbietern, gerne kann man sich dort bedienen.